Steuern & Finanzen

Non-Dom-Status auf Zypern verständlich erklärt

Was der Non-Dom-Status auf Zypern wirklich bringt – und was er ausdrücklich nicht abdeckt: eine nüchterne Einordnung für Käufer und Zuzügler.

18. Juli 2026 4 Min. Lesezeit AC Consulting Redaktion
Straßenansicht mit Kirche in Limassol, Republik Zypern

Der Non-Dom-Status gehört zu den meistgenannten Argumenten für Zypern – und zu den am häufigsten missverstandenen. Er ist kein Steuerfreibrief, sondern eine klar umrissene Regelung für bestimmte Einkunftsarten.

Worum es beim Non-Dom-Status (Status als steuerlich nicht in Zypern domizilierte Person) geht

Zypern unterscheidet zwischen steuerlicher Ansässigkeit (steuerlichem Wohnsitz) und Domizil (dauerhaftem rechtlichem Lebensmittelpunkt). Wer in Zypern steuerlich ansässig, dort aber nicht domiziliert ist, kann grundsätzlich den Non-Dom-Status (Status als steuerlich nicht in Zypern domizilierte Person) erhalten. Das betrifft häufig zugezogene Ausländer, muss aber im Einzelfall geprüft werden.

Als Non-Dom zahlen Sie auf den steuerpflichtigen Gewinn der zyprischen Gesellschaft 15 % Körperschaftssteuer.

Der wichtigste Vorteil betrifft die Special Defence Contribution (Sonderabgabe zur Verteidigung). Sie wird vor allem auf Dividenden (Gewinnausschüttungen) und Zinsen erhoben. Personen mit Non-Dom-Status (Status als steuerlich nicht in Zypern domizilierte Person) sind davon grundsätzlich bis zu 17 Jahre befreit.

Die Befreiung gilt jedoch nicht für andere Steuern oder Abgaben, etwa die Einkommensteuer oder den Beitrag zum GeSY (staatliches Gesundheitssystem).

Wichtig ab 2026: Auf Mieteinnahmen wird keine Special Defence Contribution mehr erhoben – unabhängig davon, ob jemand den Non-Dom-Status (Status als steuerlich nicht in Zypern domizilierte Person) hat. Mieteinnahmen können jedoch weiterhin der normalen Einkommensteuer und dem GeSY-Beitrag unterliegen.

Für Unternehmer, Gesellschafter und Anleger mit Dividenden- oder Zinserträgen liegt hierin der wesentliche steuerliche Vorteil. Die persönlichen Voraussetzungen und die genaue steuerliche Behandlung sollten vor dem Umzug mit einem Steuerberater in Zypern geprüft werden.

Was begünstigt ist

  • Dividenden aus in- und ausländischen Beteiligungen (keine Sonderabgabe zur Verteidigung)
  • Zinserträge (ebenfalls ohne diese Sonderabgabe)
  • Keine Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Zypern
  • Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren

Was nicht begünstigt ist

  • Mieteinnahmen – sie bleiben einkommensteuerpflichtig
  • Arbeitslohn und selbstständige Einkünfte
  • Gewinne aus dem Verkauf zyprischer Immobilien
  • Beiträge zum Gesundheitssystem GESY

Voraussetzung: steuerliche Ansässigkeit

Der Non-Dom-Status (Status als steuerlich nicht in Zypern domizilierte Person) setzt voraus, dass Sie in Zypern steuerlich ansässig sind. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

183-Tage-Regel

Wer sich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Zypern aufhält, gilt grundsätzlich als steuerlich ansässig.

60-Tage-Regel

Seit der Steuerreform 2026 müssen alle vier folgenden Voraussetzungen im selben Kalenderjahr erfüllt sein:

  1. Sie halten sich mindestens 60 Tage in Zypern auf.
  2. Sie verbringen in keinem anderen einzelnen Staat mehr als 183 Tage.
  3. Sie verfügen in Zypern über eine dauerhaft verfügbare Wohnung – entweder im Eigentum oder gemietet.
  4. Sie üben eine Tätigkeit in Zypern aus, zum Beispiel eine selbstständige Geschäftstätigkeit, eine Anstellung oder ein Direktorenamt in einer in Zypern ansässigen Gesellschaft. Diese Tätigkeit darf nicht vor Ablauf des betreffenden Kalenderjahres beendet werden.

Die frühere zusätzliche Voraussetzung, in keinem anderen Staat steuerlich ansässig sein zu dürfen, ist seit 2026 entfallen. Entsteht dennoch eine Doppelansässigkeit, entscheidet das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (Abkommen zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung), welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen – nicht die persönliche Wahl des Steuerpflichtigen.

Was das für Immobilienkäufer bedeutet

Wer eine Immobilie auf Südzypern kauft und vermietet, sollte nicht mit steuerfreien Mieteinnahmen kalkulieren. Mieterträge unterliegen der zyprischen Einkommensteuer nach Stufen; ein Teil der Bewirtschaftungskosten und Abschreibungen ist absetzbar. Die Sonderabgabe auf Mieteinnahmen (für den Verteidigungshaushalt von Zypern) ist mit der Reform 2026 entfallen. Das entlastet auch Steuerpflichtige ohne Non-Dom-Status. Der Non-Dom-Status selbst wirkt bei Immobilien vor allem indirekt, indem er Dividenden und Zinsen freistellt.

Relevanter ist er für Käufer, die ohnehin Kapitalerträge beziehen: Unternehmer mit Ausschüttungen, Anleger mit Dividendenportfolios oder Verkäufer eines Unternehmens. In diesen Fällen kann Zypern strukturell attraktiv sein – vorausgesetzt, der Umzug ist echt und die Ansässigkeit belastbar dokumentiert.

Wie der Status beantragt wird

  • Zyprische Steuernummer (TIC) beantragen
  • Registrierung als EU-Bürger (Yellow Slip / MEU1) bei der Migrationsbehörde
  • Antrag auf Non-Dom-Status beim zyprischen Finanzamt, mit Nachweisen zu Domizil und Ansässigkeit
  • Jährliche Steuererklärung auf Zypern, in der der Status fortgeschrieben wird

Die Formalitäten sind überschaubar, die Vorarbeit ist es nicht. Wer den Status nutzen möchte, sollte den Zeitpunkt des Wegzugs, die Beendigung der Ansässigkeit im Herkunftsland und den Immobilienkauf aufeinander abstimmen.

Vier Fehler, die wir regelmäßig sehen

  • Mieteinnahmen als steuerfrei kalkulieren. Der häufigste Irrtum. Er verzerrt jede Renditerechnung um mehrere Prozentpunkte.
  • Die 60-Tage-Regel als bequeme Abkürzung verstehen. Sie verlangt eine dauerhaft verfügbare Wohnung und eine echte Tätigkeit auf Zypern. Das ist mehr als ein Zweitwohnsitz, auch nach der Reform 2026.
  • Den Wegzug im Herkunftsland nicht sauber vollziehen. Wer Wohnung, Meldeadresse und Lebensmittelpunkt behält, bleibt dort steuerpflichtig – unabhängig vom zyprischen Status.
  • GESY vergessen. Die Beiträge zum Gesundheitssystem fallen auch auf Kapitaleinkünfte an, bis zu einer jährlichen Bemessungsgrenze. In der Gesamtrechnung ist das ein relevanter Posten.

Was passiert nach 17 Jahren?

Der Status ist zeitlich begrenzt. Wer 17 der letzten 20 Jahre steuerlich auf Zypern ansässig war, gilt als domiziliert und verliert die Befreiung. Für die meisten Zuzügler ist das ein sehr langer Horizont – für jüngere Unternehmer, die dauerhaft bleiben wollen, gehört es dennoch in die Planung. Rechtzeitig vorher lohnt eine Überprüfung der Struktur.

Was der Status nicht ersetzt

Zwischen Zypern und Deutschland, Österreich und der Schweiz bestehen Doppelbesteuerungsabkommen. Sie regeln, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf – etwa bei Renten, Immobilien im Herkunftsland oder Betriebsstätten. Der Non-Dom-Status ändert daran nichts. Er wirkt innerhalb des zyprischen Steuerrechts, nicht darüber hinaus.

Konkret bedeutet das: Eine vermietete Wohnung in München bleibt in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn Sie in Paphos leben. Und eine deutsche Rente wird nach den Regeln des Abkommens zugeordnet, nicht nach Ihrem Wunsch.

Fazit

Der Non-Dom-Status ist ein solides Instrument für Menschen mit Kapitalerträgen, die tatsächlich nach Zypern ziehen. Er ist kein Argument dafür, eine Immobilie zu kaufen, und er ersetzt keine Steuerplanung. Wir vermitteln Ihnen Steuerberater auf Zypern und im Herkunftsland und sorgen dafür, dass Immobilienauswahl und steuerliche Struktur zusammenpassen.

Mehr zu Kaufnebenkosten, Ablauf und Fachbegriffen finden Sie auf unserer Seite Informationen. Für ein persönliches Gespräch erreichen Sie uns über das Kontaktformular.